Feuer- und Gefahrenpolizei

Details

"Feuerpolizei" und "örtliche Gefahrenpolizei" sind Begriffe die jeder schon einmal gehört hat. Aber was genau steckt hinter dieser ganz speziellen Art von Polizei?

Diese Begriffe stammen aus dem niederösterreichischen Feuerwehrgesetz und definieren die Aufgaben der niederösterreichischen Feuerwehren. Zugleich bildet das niederösterreichische Feuerwehrgesetz aber auch die Grundlage der niederösterreichischen Feuerwehren.

  • Die örtliche Feuerpolizei (§2 NÖ FG)
    umfaßt Maßnahmen, die der Verhütung und Bekämpfung von Bränden dienen, sowie Sicherungsmaßnahmen nach dem Brand und Erhebungen über die Brandursache.
  • Die örtliche Gefahrenpolizei (§3 NÖ FG)
    umfaßt Maßnahmen, die
    1. der Rettung von Menschen und Tieren sowie der Bergung lebensnotwendiger Güter,
    2. der Abwehr von Gefahren für Menschen, Tiere, lebensnotwendige Güter sowie von solchen, die einen beträchtlichen Sachschaden bewirken können und
    3. der Notversorgung der Bevölkerung und öffentlicher Einrichtungen mit lebensnotwendigen Gütern dienen.

Prinzipiell ist die Gemeinde für die Besorgung der Aufgaben der örtlichen Feuerpolizei und Gefahrenpolizei zuständig. Sie muss diese Aufgaben aber der Feuerwehr als Hilfsorgan übertragen, indem der Gemeinderat die Feuerwehren benennt, ihren Einsatzbereich festlegt und den Feuerwehrkommandanten die Aufgaben im Namen des Bürgermeisters überträgt.

Dieser Artikel versucht die Begriffe Feuerpolizei und Gefahrenpolizei möglichst einfach und allgemein zu erklären. Er ist daher unter Umständen nicht vollständig! Die vollständige Definition entnehmen Sie bitte dem niederösterreichischen Feuergesetz in der aktuellen Fassung.

   
© Freiwillige Feuerwehr Mannshalm